Grafik Hochzeit

Grundsätzlich muss das Aufgebot in Deutschland bei einem Standesamt bestellt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich mindestens einer der künftigen Ehepartner seinen Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz hat. Die Eheschließung selbst kann durch ein Standesamt der eigenen Wahl in der gesamten Bundesrepublik durchgeführt werden. Soll das geschehen, muss die geplante Eheschließung frühzeitig angemeldet werden, damit das zuständige Standesamt die notwendigen Unterlagen rechtzeitig dorthin übergeben kann. Übrigens kann die Eheschließung auch einer der künftigen Ehepartner anmelden. Dafür wird jedoch eine spezielle Vollmacht benötigt. Viele Standesämter bieten diese Vollmachten als Vorlage zum Download an.

Welche Dokumente werden für das Aufgebot benötigt?

Hier müssen Unterschiede bei verschiedenen Konstellationen beachtet werden. Wer deutscher Staatsbürger ist und erstmalig heiraten möchte, muss einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorlegen. Außerdem wird eine erweiterte Meldebescheinigung benötigt, die üblicherweise nicht älter als zwei Wochen sein darf. Wird das Aufgebot bei einem für den Nebenwohnsitz zuständigen Standesamt bestellt, sind sowohl eine erweiterte Meldebescheinigung für den Hauptwohnsitz als auch den Nebenwohnsitz erforderlich. Ergänzend muss ein Auszug aus dem Geburtenregister vorgelegt werden. Er ist nicht zu verwechseln mit der Geburtsurkunde. Haben einer oder beide künftigen Partner bereits Kinder, ist auch die Vorlage ihrer Geburtsurkunden notwendig. Sind die Väter dort nicht eingetragen, muss die Geburtsurkunde mit der Vaterschaftsanerkennung ergänzt werden.

Was brauchen geschiedene und verwitwete Menschen für das Aufgebot?

Möchten geschiedene Menschen erneut heiraten, benötigt das Standesamt beim Aufgebot auch einen Nachweis, dass die vorangegangene Ehe rechtskonform aufgelöst wurde. Die Deutschen reicht dafür das Scheidungsurteil aus. Alternativ ist die Vorlage einer Eheurkunde mit Scheidungsvermerk möglich. Dieser Vermerk auf der Eheurkunde besagt, dass vom Amt die rechtmäßige Auflösung der so bescheinigten vorangegangenen Ehe bereits geprüft wurde. Diese Unterlagen werden auch bei einer Heirat nach der Auflösung eingetragener Lebenspartnerschaften verlangt. Wurde eine vorherige Ehe durch den Tod des Partners beendet, verlangt das Standesamt bei der Anmeldung einer Eheschließung die Eheurkunde sowie die Sterbeurkunde.

Welche Dokumente sind beim Aufgebot für internationale Ehen erforderlich?

Hier ist keine pauschale Aussage möglich, da sich die Anforderungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Herkunftsland unterscheiden. In vielen Fällen müssen auch Visabestimmungen, Einwanderungsbestimmungen sowie Bestimmungen aus dem Aufenthalts- und Asylrecht beachtet werden. Wer die Eingehung einer internationalen Ehe beabsichtigt, sollte deshalb vor dem eigentlichen Aufgebot einen Termin für eine individuelle Beratung beim zuständigen Standesamt vereinbaren.

Quelle: Homepages verschiedener Standesämter