Grafik Nachwuchs

Vielen Frauen und Paaren blieb bisher die Erfüllung des Kinderwunsches verwehrt, weil die Frauen Erkrankungen der Gebärmutter hatten. Schwedische Ärzte hatten bereits Erfolge mit der Transplantation des weiblichen Organs gemeldet. Nun versuchten sich nun Mediziner der Universität Tübingen erfolgreich an einem solchen Eingriff. Dabei bekamen sie fachkundigen Support von den Schweden, denn bei der Operation war auch ein Spezialistenteam der Universität Göteborg unter der Leitung von Mats Brännström mit anwesend. Dieses Team durfte bereits im Jahr 2014 den Erfolg vermelden, dass ein gesundes Baby von einer Frau mit einer implantierten Gebärmutter zur Welt gebracht wurde.

In welchen Fällen kann eine Gebärmutter transplantiert werden?

Die Hauptzielgruppe für die Transplantation einer Gebärmutter stellen junge Patientinnen mit Kinderwunsch dar, die beispielsweise mit vollständig fehlendem Organ oder einem Organ mit Fehlbildungen geboren wurden. Auch kommen Patientinnen für eine Gebärmuttertransplantation in Frage, bei denen das Organ aufgrund von Erkrankungen entfernt werden musste, bevor sie sich den Kinderwunsch erfüllen konnten. Empfohlen wird die Transplantation von Spenderorganen von engen weiblichen Verwandten wie den Müttern oder Schwestern. Hier handelt es sich in den meisten Fällen um eine Lebendentnahme der Organe. Wer die Gebärmutter für die gerade einmal 23 Jahre alte Patientin in Tübingen gespendet hat, ist nicht bekannt.

Transplantation der Gebärmutter ist eine völlig neue Chance

Frauen, bei denen eine Mutterschaft durch eine fehlende oder fehlgebildete Gebärmutter verhindert wurde, hatten in Deutschland bisher nur die Möglichkeit, ein Kind zu adoptieren. Der Grund dafür ist, dass eine Leihmutterschaft mit dem 1991 eingeführten Embryonenschutzgesetz verboten wurde. Dieses Verbot unter Strafandrohung gilt für die Beteiligung der Ärzte, die sich eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren einhandeln können. Auch für die Vermittlung einer Leihmutter gibt es in Deutschland ein Verbot, das sich aus dem Adoptionsvermittlungsgesetz ableitet. Wer die Legalität der Leihmutterschaft in anderen Ländern ausnutzen möchte, trifft spätestens beim Sorgerecht in Deutschland auf erhebliche Probleme. Das leitet sich aus den Paragrafen 1591 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs ab. Dabei ist jedoch auch das unter dem Aktenzeichen XII ZB 463/13 im Jahr 2014 gefällte Urteil des Bundesgerichtshofs von Bedeutung.

Quelle: Uni Tübingen, BGB, AdVermiG, BGH