Grafik News

Mit dem Baukindergeld sollen noch mehr Familien in die Lage versetzt werden, sich Wohneigentum zulegen zu können. Das wird vor allem angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt immer interessanter.

Natürlich bleibt auch beim Baukindergeld der zusätzliche Aspekt erhalten, dass die Anschaffung von Wohneigentum ein sehr lukrativer Weg beim Aufbau einer privaten Altersvorsorge ist. Das macht sich vor allem beim Aufbau des benötigten Eigenkapitals bemerkbar.

Wie entstehen Ansprüche auf Baukindergeld?

Das Baukindergeld gibt es rückwirkend ab Januar 2018, obwohl das Gesetz selbst erst im Juli 2018 beschlossen wurde. Es gilt für alle selbst genutzten Immobilien, die von Familien mit Kindern zwischen Januar 2018 und Dezember 2020 erworben wurden oder erworben werden. Dabei zählen nicht nur Kinder unter 18 Jahren mit, sondern die Kinder werden so lange berücksichtigt, wie für sie ein Kindergeldanspruch besteht. Das heißt, das Baukindergeld kann auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahrs für Jugendliche in der Ausbildung beantragt werden, wenn sich die Kinder überwiegend im Haushalt der Eltern aufhalten. Bei Jugendlichen, die während der Ausbildung in einem Internat untergebracht sind, wird der gewöhnliche Aufenthalt in der Ferienzeit betrachtet.

Welche weiteren Anspruchsvoraussetzungen gibt es beim Baukindergeld?

Das Baukindergeld kann sowohl für Eigenheime als auch Eigentumswohnungen gezahlt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Neubau oder eine gebrauchte Wohnimmobilie handelt. Die ursprünglich vom Bundesfinanzminister und dem Bundesbauministerium angedachte Begrenzung der Wohnfläche konnte aufgrund der massiven Kritik letztlich nicht realisiert werden. Diese Flächenbegrenzung hätte vor allem Familien benachteiligt, die sich Immobilien in ländlichen Regionen gekauft haben oder kaufen wollen.

Allerdings müssen Einkommensgrenzen beim Baukindergeld berücksichtigt werden. Als Basis dient ein Betrag von 75.000 Euro pro Jahr. Er erhöht sich um jeweils 15.000 Euro pro berücksichtigungsfähiges Kind. Das heißt, ein Elternpaar mit zwei Kindern dürfte bis zu 105.000 Euro pro Jahr verdienen, um trotzdem noch in den Genuss dieser staatlichen Leistung zu kommen. Sie beträgt immerhin 1.200 Euro pro Kind und Jahr und wird maximal über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt. Könnte die Beispielfamilie den vollen Förderzeitraum ausschöpfen, würde sie insgesamt einen Zuschuss von 24.000 Euro für den Kauf oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum erhalten.

Kann das Baukindergeld mit anderen Förderungen kombiniert werden?

Ja, solche Kombinationen sind möglich. Ein Beispiel dafür ist das KfW-Wohneigentumsprogramm mit der Nummer 124. Dort gibt es zinsverbilligte Kredite in einer Höhe von bis zu 50.000 Euro, die für den Kauf oder Bau eines Eigenheims verwendet werden können. Hier sind die Laufzeiten flexibel zwischen vier und 25 Jahren wählbar. Je nach Zinshöhe beträgt die Frist der Zinsbindung fünf oder zehn Jahre. Außerdem ist eine tilgungsfreie Anlaufzeit von bis zu drei Jahren möglich. Außerdem kommen als Ergänzung zum Baukindergeld beispielsweise die von der KfW aufgelegten Förderprogramme Kredit 151 (energieeffiziente Sanierung) und Kredit 153 (energieeffizient bauen) in Frage.

Quelle: KfW, Verbraucherzentrale