Doch viele Wissenschaftler üben Kritik, weil das
Welche Vor- und Nachteile hat das paritätische Wechselmodell?
Die rechtliche Grundlage zur Regelung des Sorgerechts und Aufenthaltsbestimmungsrechts sind in Deutschland ab dem Paragrafen 1687 im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Danach haben die Familiengerichte weitreichende Befugnisse für individuelle Regelungen. Sie können sowohl das Residenzmodell als auch das paritätische Wechselmodell anordnen. Beim Residenzmodell ist der Lebensmittelpunkt des Kindes bei einem Elternteil, während der andere Elternteil lediglich ein Umgangsrecht erhält. Dieses umfasst regelmäßig jedes zweite Wochenende sowie die Hälfte der Ferien und Feiertage. Für das Kind hat das den Nachteil, dass der Kontakt zum umgangsberechtigten Elternteil sehr eingeschränkt ist.
Das paritätische Wechselmodell sieht vor, dass das Kind abwechselnd bei beiden Elternteilen lebt. Das setzt voraus, dass sich beide Elternteile auch nach der Trennung oder Ehescheidung zumindest in allen Belangen des Kindes ohne größere Probleme verständigen können. Allerdings ist genau das häufig nicht der Fall. Der Vorteil wäre, dass das Kind weiterhin einen intensiven Kontakt zu beiden Elternteilen hat. Deshalb ist das Wechselmodell als Grundsatz bei den Sorgerechtsentscheidungen auch eine der Forderungen, die vom Verein „Väteraufbruch“ schon seit einiger Zeit aufgestellt werden. Der Grund dafür ist, dass in der überwiegenden Mehrheit der Fälle die Mütter das alleinige Sorgerecht bekommen, während sich die Väter in der Regel mit dem eingeschränkten Kontakt aus dem Umgangsrecht begnügen müssen.
Wo stößt das paritätische Wechselmodell an seine Grenzen?
Zu den Voraussetzungen für das paritätische Wechselmodell (auch Doppel-Residenz-Modell genannt) gehört nicht nur eine gute Kommunikationsfähigkeit der getrennten Elternteile. Auch andere Anforderungen müssen dabei erfüllt werden. So ist es beispielsweise für das Kind unzumutbar (und gesetzlich unzulässig) bei jedem Wechsel des Aufenthaltsorts die Schule oder die Kindertagesstätte zu wechseln. Daraus ergibt sich die Anforderung, dass die Wohnorte der Elternteile nah beieinander liegen müssen. Das ist außerdem notwendig, um dem Kind trotz des Wechsels zwischen Aufenthalten bei den beiden Elternteilen einen durchgehenden Kontakt zu seinem eigenen Freundeskreis zu ermöglichen.
Zusätzlich muss bedacht werden, dass der stetige Wechsel beim Kind zu psychischen Belastungen führen kann. Ist das der Fall, würde eine solche Entscheidung das Kindeswohl gefährden. Allein schon deshalb ist es nicht ratsam, dass Doppel-Residenz-Modell als Standard für Sorgerechtsentscheidungen einzuführen. Hier müssen die Familiengerichte auch weiterhin den Spielraum behalten, diese Entscheidungen auf der Grundlage einer individuellen Beurteilung der Gesamtsituation zu treffen.
Quelle: BGB, Verein Väteraufbruch; Legal Tribune Online