In der Bundesrepublik Deutschland wird die Minderjährigenadoption grundsätzlich als sogenannte Inkognito-Adoption durchgeführt. Dabei erhalten die leiblichen Eltern der Kinder keinerlei Informationen dazu, von wem die Kinder adoptiert werden. Das dient dem Schutz des Kindeswohls und der Adoptiveltern, weil damit Störungen und Belästigung durch die leiblichen Eltern zuverlässig ausgeschlossen werden können. Viele Mütter, welche ihre Kinder bereits direkt nach der Geburt zur Adoption freigeben, bereuen diesen Schritt später und möchten Kontakt aufbauen, ohne dabei daran zu denken, dass dabei die Gefahr besteht, dass die Entwicklung der Kinder und das Verhältnis zu den Adoptiveltern nachhaltig negativ beeinflusst werden.
Welche Rechte haben Kinder nach einer Minderjährigenadoption?
Um eine spätere Rekonstruktion der Herkunft durchführen zu können, müssen die Vermittlungsstellen, die Akten zu Inkognito-Adoptionen über einen Zeitraum von sechzig Jahren hinweg aufbewahren. Die Adoptiveltern haben immer ein Einsichtsrecht in diese Akten. Das leitet sich aus dem Adoptionsvermittlungsgesetz ab. Adoptivkinder haben bei einer anonymen Minderjährigenadoption ebenfalls ein Einsichtsrecht. Die Rechtsgrundlage dafür stellt der Paragraf 63 aus dem Personenstandsgesetz dar. Er besagt, dass die Kinder ab 16 Jahren eine Akteneinsicht zur Ermittlung ihrer biologischen Herkunft beantragen können. Vor dem Erreichen des 16. Geburtstags kann der Antrag auf die Akteneinsicht nur mit Zustimmung der Adoptiveltern gestellt werden.
Welche weiteren Formen der Minderjährigenadoption gibt es?
Das deutsche Adoptionsrecht lässt bei der Minderjährigenadoption auch die halboffene und offene Adoption zu. Bei der halboffenen Adoption wird der Kontakt zwischen dem Adoptivkind und den leiblichen Eltern in schriftlicher Form gewährt. Dabei erhalten weder die Kinder noch die leiblichen Eltern die Anschrift oder sonstige Kontaktdaten, sondern die Adoptionsagentur oder das zuständige Jugendamt werden damit zum zentralen Punkt des Nachrichtenaustauschs. Hier besteht außerdem die Chance, dass sich die leiblichen Eltern und Adoptiveltern beim Jugendamt oder der Adoptionsagentur treffen können.
Noch weiter gehen die Kontaktmöglichkeiten bei einer offenen Adoption. Hier können sich die leiblichen Eltern und die ins Auge gefassten Adoptiveltern sogar schon während einer bestehenden Schwangerschaft kennenlernen. Die offene Minderjährigenadoption wird besonders oft dann angewendet, wenn eine alleinstehende werdende Mutter das Kind aus gesundheitlichen Gründen (beispielsweise unheilbare Krankheiten mit hoher Sterblichkeitsrate) nicht behalten kann. Hier kommt es oft auch zu einvernehmlichen Regelungen über die Gewährung eines Besuchsrechts. Praktizierbar ist die offene Adoption allerdings nur dann, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich die leibliche Mutter und die Adoptiveltern dauerhaft gut vertragen. Anderenfalls wäre das Kindeswohl erheblich gefährdet.
Quelle: Adoptionsvermittlungsgesetz, Personenstandsgesetz